„vier Muschel-Award“

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Bedingungen zum Erwerb des „vier Muschel-Award“

Der „vier Muschel-Award“ kann an Ferienunterkünfte vergeben werden, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Ferienenuntergunft befindet sich an der Ostsee, dabei ist es egal in welchem Staat oder Land sie sich befindet
  • Die Ferienunterkunft wird privat betrieben
  • Die Ferienunterkunft ist im Internet mit einer Homepage zu finden
  • Die Ferienunterkunft ist einfach und unkompliziert über das Internet buchbar
  • Die Ferienunterkunft ist ausschließlich über diese Seite online von Feriengästen zur Auszeichnung vorzuschlagen

dabei wird von den Gästen bewertet, ob

  • die Ferienunterkunft in einem sauberen Zustand übergeben wurde
  • die Ferienunterkunft modern mit einem hohen Ausstattungsgrad eingerichtet ist
  • die Ferienunterkunft zu einem guten Preis- Leistungsverhältnis angeboten wird
  • die Vermieter der Ferienunterkunft freundlich und sachkompetent aufgetreten sind

Sind alle Vorraussetzungen erfüllt, ist der Feriengast berechtigt über das Vorschlagsformular den Gastgeber mit seiner Ferienunterkunft zur Auszeichnung vorrzuschlagen.
Die Muschel-Award-Gesellschaft entscheidet dann über die Vergabe des Muschel-Awards. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung mit diesem Award besteht nicht.




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