Bedingungen zum Erwerb des „vier Muschel-Award“
Der „vier Muschel-Award“ kann an Ferienunterkünfte vergeben werden, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Ferienenuntergunft befindet sich an der Ostsee, dabei ist es egal in welchem Staat oder Land sie sich befindet
- Die Ferienunterkunft wird privat betrieben
- Die Ferienunterkunft ist im Internet mit einer Homepage zu finden
- Die Ferienunterkunft ist einfach und unkompliziert über das Internet buchbar
- Die Ferienunterkunft ist ausschließlich über diese Seite online von Feriengästen zur Auszeichnung vorzuschlagen
dabei wird von den Gästen bewertet, ob
- die Ferienunterkunft in einem sauberen Zustand übergeben wurde
- die Ferienunterkunft modern mit einem hohen Ausstattungsgrad eingerichtet ist
- die Ferienunterkunft zu einem guten Preis- Leistungsverhältnis angeboten wird
- die Vermieter der Ferienunterkunft freundlich und sachkompetent aufgetreten sind
Sind alle Vorraussetzungen erfüllt, ist der Feriengast berechtigt über das Vorschlagsformular den Gastgeber mit seiner Ferienunterkunft zur Auszeichnung vorrzuschlagen.
Die Muschel-Award-Gesellschaft entscheidet dann über die Vergabe des Muschel-Awards. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung mit diesem Award besteht nicht.
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